Diese Prüfung ist natürlich noch keine Sportart für sich. ABER: Die Begleithundprüfung ist der krönende Abschluss der Basisausbildung eines Hundes. Deswegen finde ich es in jedem Fall sinnvoll, diese Prüfung mit JEDEM Hund, egal welcher Rasse abzulegen. Denn sie beinhaltet genau die Abläufe, die von einem alltagstauglichen Hund erwartet werden.

Die Begleithundeprüfung, kurz BH/VT heißt im "Beamtendeutsch"
BEGLEITHUNDEPRÜFUNG mit VERHALTENSPRÜFUNG und SACHKUNDEPRÜFUNG für den Hundehalter. Zugelassen werden Hunde von mindestens 15 Monaten.
Es gibt diese Prüfung auch ohne die Sachkundeprüfung, allerdings wird sie seit der deutschen HUNDEVERORDNUNG nur noch dann "abgenommen", wenn der Hundehalter einen bereits bestehenden Sachkundenachweis (durch Begleithundprüfung mit anderem Hund) vorweisen kann.
(1)Sachkundenachweis/-prüfung
Der 1. Teil dieser BH/VT ist die SACHKUNDEPRÜFUNG für den Hundehalter. Ganz ohne Hund muß der Hundehalter im Multiple Choice Verfahren Fragen zu verschiedenen Bereichen beantworten:
Teil A: Körpersprache und Verhalten von Hunden
Teil B: Haltung, Aufzucht und Ernährung von Hunden
Teil C: Rechtsfragen rund um den Hund
Teil D: Verbandsspezifische Frage (Vereinstechnisch)
Teil E: Fragen zum Prüfungsablauf
Viele dieser Fragen kann man schon beantworten, wenn man in der guten Welpen-/Junghundschule seinem Trainer gut zuhört und das eine oder andere Buch, vielleicht speziell zur eigenen Hunderasse gelesen hat. Aber was wäre das WWW wenn man nicht "üben" könnte. Man kann: Auf der Homepage des DVG-Hundesportvereins findet man einen kompletten
Fragenkatalog
den man auch zum Offline-üben herunterladen kann.
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(2)Überprüfung der Führigkeit
Dieser Teil der Begleithundeprüfung wird üblicherweise auf der Platzanlage des Hundesportvereins durchgeführt. Man spricht im allgemeinen von Unterordnung und muss folgende Übungen absolvieren.
Im Allgemeinen sei noch gesagt:
~JEDE Übung BEGINNT und ENDET mit der GRUNDSTELLUNG. Das Loben des Hundes ist nur in der beendenden Grundstellung erlaubt. Hund und Hundeführer dürfen eine neue "beginnende" Grundstellung einnehmen.
~Das Sitzen in der Grundstellung muß seitens des Hundes selbstständig eingenommen werden, also ohne das Hörzeichen SITZ!!!
~Leckerchen und / oder Spielzeug dürfen während der GESAMTEN Prüfung NICHT mitgeführt werden. Auch nicht in den Kleidungsstücken des Hundeführers!
~Leine und Halsband müssen IMMER beim Hundeführer bleiben. Sprich: in den Übungen OHNE Leine muss sich der Hundeführer die Leine umhängen!
Zu den Übungen des Unterordnungsteils:
1.) Leinenführigkeit (Kommando: Fuß) des Hundes. Dazu wird mit dem Hund "bei Fuß" folgendes Schema abgelaufen
2.) Freifolge mit dem Hund (Kommando: Fuß). Dazu wird der Hund bei 10 (Grundstellung in der Gruppe) abgeleint. Dann wird zuerst die Freifolge in der Gruppe gelaufen (sprich Punkt 10 wird nun zu 1).
Nach Verlassen der Gruppe ("Danke Gruppe" sagen!!!) nimmt man dann die Grundstellung zu Punkt 1 ein und läuft das restliche Schema nochmal..
3.) Die Sitzübung (Kommando: Fuß, Sitz). Man beginnt wie oben an Punkt 1 mit einer Grunstellung, geht etwa 10 -15 Schritte. Dann gibt man seinem Hund das Kommando Sitz OHNE körperliche Zeichen und OHNE sich zum Hund zu drehen und geht alleine 30 Schritte weiter.
Am Ende dieser Strecke dreht man sich um. Auf Anweisung des Leistungsrichters (sie nicken meist nur mit dem Kopf *zwinker*) geht man zu seinem Hund zurück und stellt sich wieder neben den Hund zur Grundstellung.
4.) Die Platzübung (Kommando: Fuß, Platz, HIER) läuft nach dem selben Prinzip ab wie die Sitzübung, allerdings geht man hier nicht zum Hund zurück. Auf Anweisung des Richters wird der Hund mit dem Kommando HIER abgerufen.
Der Hund muß zügig und dicht an den Hundeführer herankommen und dort sitzen. Auf ein weiteres Kommando des Richters ruft man den Hund "Fuß" um die abschließende Grundstellung einzunehmen.
5.) Abliegen unter Ablenkung: Der vielleicht schwerste Teil der Begleithundeprüfung ist immer die letzte oder die erste Übung auf dem Platz. In der Regel gehen 2 Hundeführer gleichzeitig auf den Platz: Während der 1. Hundeführer die Übungen 1 - 4 absolviert, muß der 2. Hundeführer seinen Hund wie folgt ablegen:
Der Hundeführer bringt seinen Hund zu der vom Leistungsrichter ausgewählten Stelle. In einer Grundstellung wird der Hund abgeleint und muss sich auf das Kommando PLATZ hinlegen.
Der Hundeführer entfernt sich dann 30 Schritte von seinem Hund und dreht ihm den Rücken zu. Der Hund muss nun die gesamte Zeit (in der der andere Hundeführer die Übungen 1 - 4 absolviert) ruhig liegen bleiben.
Aufstehen oder Setzen während dieser Übung führt zu Punktabzug. Entfernt sich der Hund um mehr als 3 Meter von dem ihm zugewiesenen Platz bekommt das Team für diese Übung KEINE Punkte!!!
Sind beide Hundeführer mit allen 5 Übungen fertig, gibt der Leistungsrichter seine Bewertung in Form von "bestanden" oder "nicht bestanden" ab. Dazu hat er für die einzelnen Übungen ein Punkteschema:
1.) Leinenführigkeit: 15 Punkte
2.) Freifolge: 15 Punkte
3.) Sitz aus der Bewegung: 10 Punkte
4.) Platz aus der Bewegungs: 10 Punkte
5.) Ablage unter Ablenkung: 10 Punkte
Von diesen 60 Punkten, muß das Team Hund/Hundeführer mindestens 45 Punkte erreichen ( 70%), um diesen Teil zu bestehen!
Das klingt nach "nicht viel", braucht aber ganz bestimmt eine lange Zeit der Vorbereitung und Übung.
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Wurde dieser Teil der Prüfung bestanden kommt es zum letzten Prüfungsteil der Begleithundeprüfung:
Straßenteil
In diesem Teil sind jeweils nur Hund, Hundeführer, der Leistungsrichter und evtl. der Prüfungsleiter aktiv. Andere Teilnehmer der Begleithundeprüfung warten an einem separaten Ort bis sie an der Reihe sind.
A.) Auf Anweisung des Richters muß der Hundeführer mit seinem Hund an der Leine auf einem Gehweg gehen. Dabei soll der Hund mit locker durchhängender Leine an der linken Seite des Hundeführers gehen. Der Leistungsrichter selber folgt dem Team mit Abstand, so daß er zwar alles sehen kann aber das Geschehen nicht beeinflusst.
Auf dieser "Gehweg"-Strecke wird das Team Hundeführer mit vorbei laufenden Joggern konfrontiert, ebenso kommt ihm ein Radfahrer entgegen und // oder überholt ihn mit Klingelzeichen.
Dann geht der Hundeführer zum Leistungsrichter, nimmt vor ihm eine Grundstellung ein und begrüßt den Richter mit Handschlag.
All das soll den Hund unbeeindruckt lassen, er darf weder mit Aggression oder sichtlicher Unruhe auf seine Alltags-Umgebung reagieren.
B.) Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen...
klingt schlimmer als es ist. Wenn ihr mit eurem Hund immer wieder mal durch die City spaziert, habt ihr sehr viel Routine darin:
Ihr müsst mit eurem Hund durch einen belebten Straßenabschnitt (Bushaltestelle, Citypassage o. ä.) gehen und inmitten dieser Situation zweimal die Grundstellung einnehmen. Dabei soll der Hund weiterhin gelassen und ohne Stress an eurer Leine gehen.
C.) Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden:
In einem mäßig belebten Straßenabschnitt wird der Hund angebunden und der Hundeführer begibt sich für mindestens 2 Minuten außer Sicht, in dem er z. B. in ein Geschäft geht.
In seiner Abwesenheit darf der Hund liegen, sitzen oder stehen, muß sich aber ruhig verhalten. Nun wird ein anderer Hund (ruhiger Natur) im Abstand von etwa 2 Metern an eurem Hund vorbei geführt, dabei muß euer Hund ruhig bleiben und darf keine Rauferei anzetteln.
Zusätzlich kann/sollte der Leistungsrichter noch indivuell Übungen zur Verkehrssicherheit des Hundes einbauen, wie z. B. aufklappende Schirme, wehende Mäntel u. ä.
Wird dieser Straßenteil vom Leistungsrichter mit mindestens ausreichend beurteilt, dürft ihr Euch gratulieren: Ihr habts geschafft und euer Hund ist ein ordnungsgemäßer "Begleithund"!
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